Grundsätzlich sind Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, realisierte Kursgewinne und Dividenden zu versteuern. Das zuständige Kreditinstitut führt automatisch die Abgeltungssteuer, den Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge an das Finanzamt ab.
Einkünfte im Rahmen des Sparerfreibetrages (Sparer-Pauschbetrag) bleiben jedoch steuerfrei. Voraussetzung für dessen Inanspruchnahme ist die rechtzeitige Erteilung eines Freistellungsauftrages.
Zum 01.01.2023 wurde der Sparer-Pauschbetrag angehoben
- von 801 € auf 1.000 € für Singles bzw.
- von 1.602 € auf 2.000 € für Verheiratete/Lebenspartner.
Dem entsprechend haben wir die bei uns geführten Freistellungsaufträge prozentual erhöht. Sollten Sie Freistellungsaufträge bei mehreren Kreditinstituten erteilt haben, erfolgte diese Anpassung um 24,844 %. Haben Sie nur bei der Volksbank im Wesertal eG einen Freistellungsauftrag hinterlegt, erfolgte die Anpassung auf den für Sie geltenden Höchstbetrag.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sind Sie unsicher, ob Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben, oder möchten Sie zur optimalen Aufteilung des Ihnen zustehenden Sparerpauschbetrages beraten werden?
Rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie direkt online Ihren Beratungstermin.