Beim Wachstumssparen verzinst sich Ihr Anlagebetrag mit einem festen Zinssatz pro Jahr. Dieser Zinssatz wird zu Beginn der Anlagedauer vereinbart und steigt über die gesamte 5-jährige Vertragslaufzeit sogar noch an.
Sie können während der Laufzeit – nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist von 12 Monaten – mit 3-monatiger Kündigungsfrist auf Ihr Geld zugreifen.
Der Mindestanlagebetrag beim Wachstumssparen beträgt 10.000 EUR. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren besteht die Möglichkeit, das Wachstumssparen bereits ab einer Anlagesumme von 2.500 EUR abzuschließen.
Es gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr.